Mit der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, die seit dem 13. Dezember 2024 gilt, wurde ein neues Regelwerk eingeführt, das die bisherige Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) ablöst. Die Verordnung richtet sich an alle Wirtschaftsakteure, die Verbraucherprodukte in der EU herstellen, einführen oder vertreiben. Ihr Ziel ist es, die Produktsicherheit und den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern weiter zu stärken.
Für Unternehmen aus der Textil- und Bekleidungsbranche bedeutet das: Neben den weiterhin geltenden Spezialvorschriften, etwa zur Faserzusammensetzung nach der Textilkennzeichnungsverordnung, rücken Sicherheitsaspekte, Rückverfolgbarkeit und klare Herstellerangaben stärker in den Vordergrund – mit spürbaren Auswirkungen auf Etiketten und andere Kennzeichnungslösungen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Auslegung sind die Originaltexte der Verordnung und gegebenenfalls eine fachkundige rechtliche Beratung maßgeblich.
Identifikations- und Herstellerangaben: Rückverfolgbarkeit im Fokus
Die GPSR sieht vor, dass Verbraucherprodukte eindeutig identifizierbar sind und der verantwortliche Wirtschaftsakteur klar erkennbar ist. Für Textilprodukte und veredelte Bekleidung hat das unter anderem folgende Konsequenzen:
- Produkte benötigen eine Identifikationskennzeichnung, etwa über Typ-, Chargen- oder Seriennummern oder eine andere eindeutige Kennung.
- Name bzw. Handelsname und eine erreichbare Anschrift des Herstellers oder – bei Importware – des Einführers sollen deutlich erkennbar angegeben werden.
- Grundsätzlich ist eine Kennzeichnung auf dem Produkt vorgesehen; wenn das technisch nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, kommen Verpackung oder Begleitunterlagen in Betracht.
Für Betriebe, die Textilien veredeln oder unter eigener Marke vertreiben, kann damit die Rolle des „Herstellers“ im Sinne der Verordnung verbunden sein – mit der Folge, dass sie für eine geeignete Kennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit des Produkts verantwortlich sind.
Sicherheitsaspekte bei Textilprodukten
Die GPSR konkretisiert bestehende Pflichten zur Produktsicherheit und verlangt eine systematische Betrachtung möglicher Risiken. Welche Risiken im Einzelfall relevant sind, hängt von Produktart und Zielgruppe ab.
Im Textilbereich können zum Beispiel folgende Aspekte eine Rolle spielen:
- Kordeln, Bänder oder andere Elemente, die insbesondere bei Kinderkleidung zu Hängenbleibe- oder Strangulationsrisiken führen können,
- Kleinteile oder Applikationen, die sich lösen und verschluckt werden können,
- Materialien oder Ausrüstungen, die bei bestimmten Personengruppen ein erhöhtes Allergierisiko mit sich bringen.
Je nach Produkt können Hinweise zur sicheren Verwendung, Altersangaben oder Warnhinweise sinnvoll oder erforderlich sein. Diese Informationen müssen für Verbraucher verständlich und in der bzw. den Amtssprachen des jeweiligen Absatzmarkts verfügbar sein. Für Textilunternehmen, die ihre Produkte in mehreren Ländern vertreiben, gewinnt die sprachlich korrekte und gut lesbare Kennzeichnung damit weiter an Bedeutung.
Digitale Informationen als Ergänzung zur Kennzeichnung
Die GPSR berücksichtigt ausdrücklich auch digitale Informationswege. Unternehmen können sicherheitsrelevante oder weiterführende Angaben zum Produkt ergänzend bereitstellen, zum Beispiel über:
- QR-Codes auf dem Textiletikett, der Verpackung oder einem Hangtag
- Kurzlinks zu Produktseiten mit detaillierteren Informationen
Dabei bleibt wichtig: Digitale Informationen ergänzen die physische Kennzeichnung, ersetzen sie aber nicht. Pflichtangaben wie Produktidentifikation, Herstellerangaben und zentrale Sicherheitshinweise müssen weiterhin auf Produkt, Verpackung oder Begleitunterlagen zu finden sein. Digitale Lösungen eröffnen jedoch zusätzliche Möglichkeiten, komplexere Informationen übersichtlich aufzubereiten und aktuell zu halten.
Einordnung für die Praxis in der Textilbranche
Für Unternehmen der Textil- und Bekleidungsbranche lohnt sich ein genauer Blick auf bestehende Kennzeichnungskonzepte. Typische Fragen in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel:
- Ist klar definiert, welche Rolle das Unternehmen in der Lieferkette einnimmt (Hersteller, Einführer, Händler)?
- Sind die vorhandenen Etikettenlösungen so gestaltet, dass Produktidentifikation und Herstellerangaben dauerhaft lesbar angebracht werden können?
- Werden branchentypische Risiken – etwa bei Kindertextilien – im Produktdesign und in der Kennzeichnung ausreichend berücksichtigt?
- Sind Warn- und Sicherheitshinweise sprachlich und inhaltlich an die jeweiligen Absatzmärkte angepasst?
- Können digitale Informationsangebote (z. B. über QR-Codes) sinnvoll in das bestehende Kennzeichnungskonzept integriert werden?
Welche konkreten Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von Produktportfolio, Zielgruppe und Vertriebswegen ab und sollte im Zweifel mit fachkundigen Stellen oder rechtlicher Beratung geklärt werden.
Fazit:
GPSR als Ergänzung zur bestehenden Textilkennzeichnung
Die Verordnung (EU) 2023/988 (General Product Safety Regulation, GPSR) stärkt den Verbraucherschutz bei allen Arten von Verbraucherprodukten.
Für Textilprodukte gilt weiterhin: Die bekannten Vorgaben zur Faserzusammensetzung und Materialkennzeichnung nach der Textilkennzeichnungsverordnung bleiben bestehen. Die GPSR ergänzt diese Vorgaben um verschärfte Anforderungen insbesondere in den Bereichen Sicherheitsinformationen, Rückverfolgbarkeit und Rückrufmanagement.
Für Kennzeichnungslösungen im Textilbereich bedeutet das vor allem:
- Eindeutige Zuordnung des Produkts zu einem verantwortlichen Wirtschaftsakteur, unter anderem über Name und Anschrift.
- Nachvollziehbare Produktidentifikation, etwa über Typ-, Chargen- oder Seriennummern.
- Zielgruppengerechte Hinweise zur sicheren Verwendung, insbesondere bei Produkten mit erhöhtem Risiko wie Kinderbekleidung.
- Sprachlich passende und gut lesbare Informationen in den relevanten Absatzmärkten.
- Optionale Ergänzung durch digitale Informationsangebote wie QR-Codes, ohne die physische Kennzeichnung zu ersetzen.
Rolle von DORTEX als Anbieter von Kennzeichnungslösungen
DORTEX ist Anbieter von Textiletiketten und weiteren Kennzeichnungslösungen, die sich für eine dauerhafte und gut lesbare Kennzeichnung von Textilprodukten eignen. Unsere Produkte unterstützen Unternehmen dabei, Produktinformationen, Herstellerangaben und zusätzliche Informationen auf geeignete Weise am Textil anzubringen.
Ob eine konkrete Kennzeichnung im Einzelfall alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, können nur die verantwortlichen Unternehmen selbst – gegebenenfalls mit Unterstützung durch interne Fachabteilungen, externe Stellen oder rechtliche Beratung – beurteilen.
Weitere Informationen zu unseren Etiketten und Kennzeichnungslösungen finden Interessierte unter www.dortex.de
