Neue EU-Verordnung 2023/988: Wichtige Änderungen für Textilkennzeichnungen

Neue EU-Verordnung 2023/988: Wichtige Änderungen für Textilkennzeichnungen

Mit der Verordnung (EU) 2023/988, die ab 13. Dezember 2024 gilt, wurde ein umfassendes Regelwerk eingeführt, das die bislang gültige Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) ablöst. Diese Neuregelung betrifft alle Produkthersteller und -importeure innerhalb der Europäischen Union und hat das Ziel, die Sicherheit der Verbraucher*innen weiter zu erhöhen. Für die Textil- und Bekleidungsbranche bedeutet dies konkret, dass die Kennzeichnung auf Textiletiketten strikter geregelt und um wesentliche Inhalte erweitert wird.

Erweiterte Pflichtangaben und Rückverfolgbarkeit
Künftig sind Hersteller und Einführer verpflichtet, auf jedem Textilprodukt eindeutige Identifikationsmerkmale anzugeben, beispielsweise Produkt- oder Chargennummern. Darüber hinaus müssen der Firmenname sowie eine vollständige postalische Anschrift direkt auf dem Etikett oder in dessen unmittelbarer Nähe vermerkt werden. Diese Angaben tragen maßgeblich zur Rückverfolgbarkeit bei und ermöglichen es, bei Sicherheitsproblemen schnell den richtigen Ansprechpartner zu ermitteln.

Sicherheitsbewertung und Warnhinweise
Eine weitere Neuerung besteht in der verstärkten Verpflichtung zur Risikobewertung. Herstellende Betriebe sind gefordert, potenzielle Gefahren, etwa Strangulationsrisiken bei Kinderkleidung oder mögliche allergene Stoffe, im Vorfeld zu erkennen und angemessen zu kennzeichnen. Warn- und Sicherheitshinweise müssen gut sichtbar und in der jeweiligen Amtssprache des Absatzmarktes aufgeführt werden.

Digitalisierung von Produktinformationen
Neben den Pflichtangaben auf dem Etikett rückt die Bereitstellung weiterführender Informationen über digitale Kanäle stärker in den Fokus. QR-Codes oder Links, die auf detaillierte Produktinformationen verweisen, können in Zukunft eine zentrale Rolle spielen. Dies soll die Verbraucher*innen besser über Inhaltsstoffe, Pflegehinweise sowie mögliche Risiken aufklären und gleichzeitig die Kommunikation zwischen Hersteller und Endkundschaft vereinfachen.

Ausblick und Handlungsempfehlungen
Unternehmen, die Textilien produzieren oder importieren, sollten frühzeitig ihre Etikettierungskonzepte anpassen und sowohl bestehende als auch künftige Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 einbeziehen. Eine enge Abstimmung zwischen Produktentwicklung, Qualitätssicherung und Marketing ist dabei essenziell, um alle neuen Vorgaben korrekt umzusetzen.

Fazit

Die neue Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) hat das Ziel, den Verbraucherschutz bei allen Arten von Produkten zu stärken – und damit selbstverständlich auch bei Textilien. Während die grundlegenden Vorgaben zur Materialkennzeichnung in der Textilkennzeichnungsverordnung geregelt bleiben, kommen mit der GPSR verschärfte Anforderungen hinsichtlich Sicherheitsinformationen, Rückverfolgbarkeit und Rückrufsystemen hinzu. Für Textiletiketten bedeutet dies konkret:

  • Klar erkennbare und nachvollziehbare Herstellerangaben (Name, Adresse, Kontakt).
  • Risikobezogene Warn- und Sicherheitshinweise (insbesondere bei Kinderbekleidung oder potenziell gefährlichen Materialien).
  • Sprache und Verständlichkeit in den Verkaufsländern.
  • Klare Verknüpfung mit digitalen Lösungen (z. B. QR-Code), um erweiterte Informationen bereitzustellen.

Unternehmen in der Textilbranche sollten daher ihre Kennzeichnungs- und Etikettierungskonzepte kritisch prüfen und frühzeitig anpassen, um den Anforderungen der ab Dezember 2024 geltenden Verordnung gerecht zu werden.

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